
Notar
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung und Abwicklung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich unter anderem auf folgende Rechtsgebiete, ohne dass die Aufzählung abschließend ist:
Grundstücksrecht
- Grundstückskaufverträge
- Kaufverträge Eigentumswohnungen
- Teilungserklärungen
- Übertragung und Schenkung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken)
- Bestellung von Dienstbarkeiten und Grunddienstbarkeiten z.B. Wohn- und Nießbrauchsrecht)
Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Nachlassverteilung
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Regelungen zum Zugewinn
- Unterhaltsvereinbarungen
Gesellschaftsrecht
- Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften
- Umwandlungen
- Satzungsänderungen
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen